Mit einem ERA Immobilienwertgutachten erhalten Sie die Gewissheit, was Ihre Immobilie tatsächlich wert ist.
Wussten Sie, dass der wichtigste Faktor für den Verkauf in kürzerster Zeit der richtige Preis ist?
Sollte der Verkaufspreis nur 15% über dem ortsüblichen Marktwert liegen, hat dies verheerende Folgen auf die Anzahl der Kaufinteressenten. Nur jeder Zehnte mögliche Käufer wird Interesse an Ihrer Immobilie zeigen!
Wie funktioniert die Feststellung des Verkaufspreises Ihrer Immobilie?
Um bei der Wertbestimmung Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks Fehler zu vermeiden, erfolgt die sogenannte Substanzprüfung, die baurechtliche Prüfung und die sogenannte Verkaufspreis-Prüfung.
Das Ergebnis ist die Zusammenfassung sämtlicher wertbeeinflussenden Faktoren.
Baurechtliche Prüfung
Bei der baurechtlichen Prüfung wird festgestellt, ob behördliche Genehmigungen vorhanden sind.
Sind Grundstücksanteile – z.B. an Gemeinden – abzutreten? Sind alle Zufahrtsrechte und Pläne vorhanden? Bestehen bauliche Auflagen? Welche Bauklassen liegen vor? Drohen Folgekosten oder Haftungen durch nicht genehmigte Gebäudeteile bei Verkauf?
Substanzprüfung
Bei der Substanzprüfung wird die Bausubstanz einer Sichtprüfung unterzogen. Es wird festgestellt, ob der Dachstuhl dicht ist. Sind die Mauern trocken? Was ist gegebenenfalls zu sanieren? Welche Faktoren beeinflussen die Lebensdauer des Hauses?
Kaufpreisprüfung
Bei der Kaufpreisprüfung erfolgt die eigentliche Preisfeststellung des Hauses oder der Wohnung. Das heißt: Ist die Liegenschaft den verlangten Preis wert? Gibt es Gründe für eine Preisminderung bzw. für einen Preisaufschlag (dies bezieht sich zum Beispiel auf die Lage des Hauses oder der Wohnung, auf die Nachbarschaft, eventuelle Verkehrsanbindung, Emissionen, etc…)?
Zusammenfassung
Das Ergebnis der oben beschriebenen Gutachten ist ein Kurzgutachten mit den wichtigsten Fakten zu Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung bzw. Ihres Grundstücks.
Um die Schätzung eines realistischen Verkaufspreises zu untermauern, führen wir folgende Leistungen durch:
– Erstellung eines Grundbuchauszuges
– Einsicht in den Bauakt
– Persönliche Nachbesprechung zur Einschätzung des Zustands des Hauses bzw. der Wohnung
– Marktrecherchen
– Einsicht in die interne Verkaufspreissammlung
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